Kategorien
- [-]Developer (104)
- API (15)
- Backend (17)
- Extensions (29)
- HTML & CSS (4)
- Typoscript (33)
- [-]Redaktionelles (21)
- Anleitungen (9)
- Tipps (8)
- [-]Sonstiges (50)
- SEO (8)
Schlagwortwolke
« | September 2011 | » | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
S | M | T | W | T | F | S |
1 | 2 | 3 | ||||
4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 |
18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 |
25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 |
Letzte Nachrichten
- DSGVO
- 26.05.2018 18:39
- Trackingtools und Datenschutzerklärung
- 14.03.2014 23:07
- 1:n und n:1 Relationen in Extbase
- 06.12.2013 12:04
- Erste Abmahnungen wegen Google Analytics
- 04.10.2013 12:11
Letzte Kommentare
- Das liegt daran, dass die captcha.php versucht, das halbe...
- 05.12.2017 00:41
- Hallo, danke für den tollen Beitrag. Kann man die...
- 22.10.2015 10:05
- Vielen Dank für den Austausch guter Artikel. Es ist eine...
- 17.08.2015 10:58
- Hallo Peter, danke für die Extension. Ich habe sie auf...
- 27.08.2014 12:51
In eigener Sache
Peter Linzenkirchner, Lisardo EDV Beratung in Augsburg. Freelance und Partner für Design- und Webagenturen in Augsburg und München. Pixelgenaue Templates, valides HTML, barrierearm. TYPO3-Projekte, Extension-Programmierung und mehr ...
Trackingtools und Datenschutzerklärung
Vor ein paar Wochen hat das Landgericht Frankfurt bestätigt, dass eine fehlende Datenschutzerklärung abmahnfähig ist. Es ging dabei um den Einsatz des Tracking-Tools »Piwik«, das eigentlich zu den datenschutzrechtlich unbedenklicheren Tools gehört.
Eine genauere Beschreibung des Urteils findet sich bei hier: »LG Frankfurt & Piwik: Abmahnbarkeit fehlerhafter Datenschutzerklärung erneut bestätigt.«
Das Urteil kurz zusammengefasst:
- Datenschutzverstöße sind generell abmahnbar (das war bisher nicht ganz klar)
- Jede Webseite muss über eine Datenschutzerklärung verfügen, und
- diese muss über einen direkten Link erreichbar sein (wie das Impressum), also zum Beispiel nicht auf der Seite »Impressum« oder als Unterseite in der Rubrik »Über uns«.
Für den Einsatz von Tracking-Tools gilt zusätzlich:
- Die Tools müssen »pseudonym« arbeiten, das bedeteutet, dass die die IP-Nummer anonymisiert werden muss.
- Die Statistik-Daten dürfen gemäß des Safe-Harbour-Abkommens nicht den Geltungsbereich der EU-Gesetzgebung verlassen. Für Google Analytics benötigt man deshalb einen Vertrag mit Google.
- Es muss möglich sein, das Tracking zu verhindern, z. B. über ein Cookie oder über eine Browsererweiterung.
Weitere Infos zum korrekten Einsatz von Google Analytics sind hier zu finden: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen.
Google Analytics auf diesem Blog
Ich setze hier auf meinen Seiten seit kurzem auch Google Analytics ein. Sie können das Tracking verhindern, indem Sie hier ein Browser-Plugin herunterladen, oder indem Sie diesen Link hier klicken: Google Analytics deaktivieren. Damit wird ein Cookie gesetzt, mit dem das Tracking von Google Analytics für Sie ausgeschaltet wird. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, müssen Sie diesen Link erneut klicken.
Meine Datenschutzerklärung finden Sie hier – oder oben im Menü. Auffällig genug, hoffe ich.
Wichtiger Hinweis, Ergänzung Mai 2018
Im Rahmen der Überarbeitung für die DSGVO habe ich Google Analytics entfernt. Ich habe festgestellt, dass ich Besuchertracking nicht nutze und nicht benötige. Dieser Beitrag hier macht also keinen Sinn mehr. Löschen will ich ihn nicht, weil er damals - 2014 - durchaus sinnvoll war.
- Kommentare