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In eigener Sache

Peter Linzenkirchner, Lisardo EDV Beratung in Augsburg. Freelance und Partner für Design- und Webagenturen in Augsburg und München. Pixelgenaue Templates, valides HTML, barrierearm. TYPO3-Projekte, Extension-Programmierung und mehr ... 

Bisher war das Risiko relativ gering, wenn man Google Analytics nicht datenschutzkonform eingesetzt hat. Die einzige Konsequenz, die man fürchten musste, waren bisher Bußgeldverfahren seitens der Datenschutzbeauftragten. Mittlerweile scheint es aber häufiger Abmahnungen in diesem Bereich zu geben: 

Abmahnung: 1.200 Euro wegen Fehlern beim Einsatz von Google Analytics?

Die Abmahnungen sind offenbar nicht unproblematisch, da der Abmahngrund (Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrechtes) in dem Zusammenhang umstritten ist. Aber auch umstrittene oder problematische Abmahnungen dürfen nicht einfach ignoriert werden, sondern man muss sich juristisch dagegen wehren, was mindestens lästig und oft auch teuer ist. 

ich möchte deshalb nochmals ausdrücklich empfehlen, Google Analytics korrekt einzusetzen, und die datenschutzrechtlichen Auflagen zu befolgen. Das wären: 

  • Beschneiden der IP-Adressen um das letzte Triplet
  • Vertrag mit Google über die Datenverarbeitung
  • Datenschutzerklärung und Widerrufhinweis
  • Löschen der bereits vorhandenen Daten

Eine gute Zusammenfassung ist bei datenschutzbeauftragter.info zu finden. 

Alternativ kann auch PIWIK eingesetzt werden, aber Achtung: auch hier gelten die obigen Punkte, lediglich der Vertrag mit Google entfällt, eine Anleitung dazu gibt es zum Besipiel hier: Piwik datenschutzkonform einsetzbar, oder wieder bei datenschutzbeauftragter.info

 

 

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